Mehrwertsteuersatz beim Gas

Energiekosten: Womit müssen Verbraucher künftig rechnen?

Eigentlich soll ab Anfang März wieder der normale Mehrwertsteuersatz beim Gas gelten. Doch ein entsprechendes Gesetz hängt fest – zum Vorteil der Verbraucher?

Verbraucher können darauf hoffen, dass die Mehrwertsteuersenkung bei Gas doch erst Ende März ausläuft – und nicht Ende Februar. Aus der SPD kamen vor dem Hintergrund von Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag dazu entsprechende Signale. Die Energiebranche forderte die Politik auf, die Steuersenkung bis Ende März gelten zu lassen. Das würde Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten, sagte die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur (Stand: 4. Februar).

Mehrwertsteuersenkung bei Gas könnte doch erst Ende März auslaufen

Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen.

Das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht aber vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, heißt es zur Begründung.

Gesetz hängt fest

Das Wachstumschancengesetz hängt allerdings im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fest. Es sieht im Kern steuerliche Entlastungen für Firmen von sieben Milliarden Euro im Jahr vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz blockiert, weil es zu Einnahmeausfällen bei den Ländern führt. Der Vermittlungsausschuss tagt am 21. Februar. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März, wobei es auch eine Sondersitzung geben könnte.

Wegen der gestiegenen Energiepreise hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. (Symbolbild)

Was das Ganze für Verbraucher bedeutet

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würde eine verspätete Anhebung der Mehrwertsteuer für eine Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden eine Entlastung von 20 Euro bringen. Die Belastung durch die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz wiege dann aber aufs Jahr gerechnet deutlich schwerer: Die Musterfamilie zahle derzeit mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz im bundesweiten Durchschnitt 2.074 Euro für Gas. Mit dem vollen Satz von 19 Prozent seien es dann 2.307 Euro – ein Anstieg von 11 Prozent. Verivox-Energieexperte Thorsten Storck betonte zum Zeitpunkt (5. Februar): „Verbraucher haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern.“

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