Das kann teuer werden

Bis zu 500.000 Euro Strafe: In welchen Fällen Vermietern ein Bußgeld droht

Bei Verstößen gegen geltende Gesetze winkt Vermietern ein saftiges Bußgeld. Doch es kann noch schlimmer kommen. Bei Mietwucher droht sogar Gefängnis.

Vermieter tragen nicht nur die Verantwortung gegenüber ihrer Immobilie, sondern haben auch gegenüber ihren Mietern und der Allgemeinheit gewisse Pflichten. Diese sind gesetzlich genau festgelegt. Vermieter, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.

Bußgeld für unzulässige Mietüberhöhung bzw. Freiheitsstrafe für Mietwucher

Vermieter müssen sich an bestimmte Regeln halten, sonst droht ein Bußgeld (Symbolbild).

Damit Mieter nicht den willkürlichen Forderungen ihrer Vermieter ausgesetzt sind, hat der Gesetzgeber verschiedene Regularien geschaffen, welche den Mietpreis begrenzen. Verstöße können für Vermieter teuer werden. Bei einer unzulässigen Mietpreisüberhöhung droht etwa ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Als unzulässig gelten Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) – immer vorausgesetzt, es liegt ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen vor. Auch für Mieterhöhungen gelten gewisse Grenzen, an die sich Ihr Vermieter halten muss – ebenso wie für die Häufigkeit der Mietpreiserhöhung.

Noch härter ahndet der Gesetzgeber Fälle von Mietwucher. Liegt der Mietpreis einer privat genutzten Immobilie mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, handelt es nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar um eine Straftat (nach § 291 Strafgesetzbuch), für die Vermieter mehrere Jahre ins Gefängnis wandern können. Zudem muss der Vermieter eine besondere Notlage wie Krankheit oder Sucht des Mieters ausnutzen, damit eine Klage Erfolg hat.

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Bußgeld für Vermieter bei Verstoß gegen das Meldegesetz

Seit 2015 müssen Mieter, die eine neue Wohnung oder ein Haus beziehen, bei der Ummeldung eine sogenannte Vermieterbescheinigung vorlegen. Diese enthält etwa die Namen der eingezogenen Personen, die Adresse sowie das Einzugsdatum. Mehr als zwei Wochen sollten sich Mieter dafür nicht Zeit lassen, sonst droht ihnen ein Bußgeld für die verspätete Ummeldung. Versäumen es Vermieter, diese Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen auszustellen, ist eine Geldstrafe von bis zu tausend Euro möglich. „Da ansonsten ein Bußgeld droht, sollte sich der Vermieter von seinem Mieter gegenzeichnen lassen, dass er die Vermieterbescheinigung erhalten hat“, rät Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin im Gespräch mit SZ.de.

Noch tiefer in die Tasche greifen müssen Vermieter, die Dritten eine Wohnanschrift anbieten, ohne dass diese tatsächlich dort einziehen. In diesem Fall wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig.

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Bußgeld bei Zweckentfremdung

Wohnraum ist gerade in Großstädten wie München oder Berlin knapp und sollte deshalb nur an die Einwohner vermietet werden. Wer seine Immobile stattdessen auf Plattformen wie Airbnb dauerhaft als Ferienwohnung anbietet, muss mit Ärger von Seiten der Behörden rechnen. Die Stadt München etwa hat den Bußgeldrahmen für illegale Zweckentfremdung in den letzten Jahren deutlich angehoben. So droht nun Vermietern, die ihre Immobilien für mehr als acht Wochen im Jahr an Touristen vergeben, ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro je Verstoß. Auch Leerstand stellt rechtlich gesehen eine Zweckentfremdung dar, wenn Wohnraum ohne zulässigen Grund länger als drei Monate lang leer steht.

Auch Mietern droht übrigens ein saftiges Bußgeld, etwa wenn sie nachts für Lärm sorgen oder sich zum Bräunen auf den Balkon legen.

Rubriklistenbild: © Marco Zangger/Imago

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