Clan-Kriminalität
Heftige Kritik an Clan-Strategie der Polizei Essen: „Dokumentiert ihre Unfähigkeit“
Clan-Kriminalität durch Syrer will die Polizei Essen jetzt gesondert in den Blick nehmen. „Das ist Rassismus“, sagt ein Jurist und Polizeiwissenschaftler.
Essen – Bei der Bekämpfung von Clan-Kriminalität will die Polizei in Essen ihren Fokus nun um den Aufgabenbereich „Kriminalität durch Syrer“ erweitern. Grund dafür sind unter anderem die jüngsten Ausschreitungen in Essen und Castrop-Rauxel sowie die gestiegene Kriminalitätsrate durch Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit, sagte ein Sprecher der Polizei gegenüber wa.de. Für dieses Vorgehen gibt es jetzt Kritik: Unter anderem wird der Polizei „Racial Profiling“ vorgeworfen.
Rassismus-Vorwürfe gegen die Polizei Essen: „Vorgehen nicht zulässig“
Prof. Dr. Thomas Feltes ist Jurist und Polizeiwissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum. Er sagt, die Polizei hat kein Recht, sich bei ihren Ermittlungen auf eine bestimmte Nationalität zu konzentrieren. Das verstoße gegen Artikel 3, Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes, der unter anderem besagt, dass niemand wegen seiner Herkunft oder Nationalität benachteiligt werden darf.
Was steht in Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes?
►Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
►Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
►Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Experte sieht in Vorgehen der Polizei eine Art von „Racial Profiling“
Feltes stellt klar, dass eine Orientierung an bestimmten Straftaten oder Deliktsgruppen zulässig sei – nicht aber an Personen. Hinzu komme, dass viele der Personen, die dabei im Fokus stehen, keine oder zumindest nicht tatsächlich die syrische Staatsangehörigkeit haben. „Sie wird ihnen oftmals von der Polizei zugewiesen, ohne dass es dafür entsprechende Belege gibt.“
Feltes nennt die Vorgehensweise der Polizei „staatlich verordnetes Racial Profiling“ und deswegen nicht zulässig. Wie das Institut für Menschenrechte auf seiner Website schreibt, geht es bei dem Begriff darum, dass Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder Gesichtszüge eher kontrolliert und unter Verdacht gestellt werden als andere, die bestimmte Merkmale nicht haben. Das betrifft insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund.
Rassismus in den eigenen Reihen: „Polizei will von eigenen Problemen ablenken“
Der Plan, Clan-Verdächtige mit syrischer Staatsangehörigkeit besonders zu beoachten, sei allein aber nicht strafbar, sagt Feltes. „Ein Aktionsplan oder selbst eine Anweisung kann nicht gegen Strafgesetze verstoßen, nur eine konkrete Handlung.“ Der Polizeiwissenschaftler sieht in dem Vorgang der Polizei Essen einen Versuch, „von eigenen Problemen abzulenken“. Das sei etwa Rassismus in den eigenen Reihen.
„Sie dokumentiert damit ihre Unfähigkeit, Kriminalitätsprobleme in Partnerschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern in Essen und Umgebung zu lösen“, sagt Feltes. Das sei langfristig gefährlich, weil solch ein Vorgehen die Kluft zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und der Polizei weiter vertieft: „Dabei ist die Polizei auch und besonders auf diese Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen.“ (ebu)
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