Einigung bei Schwarz-Rot?
Merz-Minister sieht freie Bahn für Bürgergeld-Reform
Die Union will das Bürgergeld reformieren und härtere Sanktionen. Der Gesetzentwurf der Arbeitsministerin Bas ist ihr zu weich. Jetzt ist wohl eine Lösung gefunden.
Berlin – Eigentlich wollten die Ministerinnen und Minister unter Friedrich Merz schon vergangene Woche über die Bürgergeld-Reform abstimmen. Doch dann kam das Veto aus der Union: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierten den Entwurf der Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Merz‘ Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) betrachtet die Einwände der Union aber nun als ausgeräumt. Das berichtet die AFP.
Nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstands in Berlin erklärte Frei am Montag: „Wir haben uns über alle offenen Punkte verständigen können.“ Er erwarte, dass die Reform am Mittwoch im Kabinett beschlossen werde. Der Minister wollte keine Einzelheiten zur Einigung zwischen den Koalitionspartnern preisgeben. Er betonte jedoch, dass diese „entlang der Vorgaben des Koalitionsvertrags“ erfolgt sei. Das Kabinett will die Reform dann am Mittwoch (17. Dezember) in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschließen.
Union will Grundsicherung statt Bürgergeld: Nach dem dritten Termin ist das Geld weg
Die Union will eine harte Grundsicherung, mit radikalen Geldkürzungen nach dem dritten versäumten Termin. Der Entwurf der Arbeitsministerin sieht aber nun noch eine letzte Anhörung vor, bevor das Geld des Arbeitsamts komplett gestrichen wird. Für die Union ist das eine Abschwächung der geplanten Reform.
Das Vorhaben ist für beide Partner heikel: Die Union will damit ihr zentrales Wahlversprechen einlösen, während die SPD ihre eigene Arbeit aus der Ampelregierung wieder zurücknimmt. In der SPD gibt es dementsprechend auch Widerstände aus den Reihen der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform initiiert hatte.
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SPD will letzte Anhörung, bevor Jobcenter das Bürgergeld kürzen
Bas betonte wiederholt, dass Personen, die mit den Jobcentern kooperieren oder aus wichtigen Gründen Termine nicht wahrnehmen können, keine Kürzungen befürchten müssen. Bei Kindern und Jugendlichen werden keine Leistungen gekürzt. Mit dem Recht auf eine Anhörung vor einer vollständigen Streichung soll sichergestellt werden, dass Betroffene, wie psychisch Kranke oder Menschen mit Behördenangst, nicht allein wegen einer Erkrankung Termine versäumen.
Die CSU bezieht sich bei ihrer Kritik an Bas‘ Anhörung auch auf die vereinbarte Härtefallprüfung. Geplant ist, dass Mitarbeitende der Jobcenter die Betroffenen zu Hause aufsuchen. In einem Gespräch sollen dann besondere Umstände, wie psychische Erkrankungen, zur Sprache kommen können. Die Union ist der Ansicht, dass diese Härtefallregelung ausreichend sei und nicht in jedem Fall eine persönliche Anhörung erforderlich mache. (Quelle: AFP) (cdz)
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