Was steckt dahinter?
FC Bayern München: Die Jackson-Klausel erklärt
Die mögliche Kaufpflicht von Bayern-Leihspieler Nicolas Jackson ist weiter großes Thema. Dabei sollen nicht nur Startelf-Einsätze eine Rolle spielen.
München – Nicolas Jackson hat noch keine Minute für den FC Bayern gespielt. Und trotzdem ist der Senegalese in München schon in aller Munde. Ein Grund dafür: der TV-Auftritt von Uli Hoeneß im „Doppelpass“ am Sonntag. Der Ehrenpräsident verriet, dass Jackson 40 Startelfeinsätze in der Saison vorweisen müsse, erst dann müsste der Rekordmeister der den Angreifer für 16,5 Millionen Euro Leihgebühr vom FC Chelsea geholt hat, fix kaufen. Berichten zufolge würde das die Bayern dann 65 Mio. Euro kosten. „Das muss nur dann bezahlt werden, wenn der 40 Spiele von Anfang an macht. Die macht er nie!“, tönte Hoeneß.
Doch die Kaufpflicht ist dem Vernehmen nach nicht nur an Startelfeinsätze geknüpft. Wie die tz erfuhr, würde jede Partie, in der er auf mindestens 45 Minuten Spielzeit kommt, zu einer der 40 gerechnet werden. Heißt: Auch eine Einwechslung vor oder mit Beginn der zweiten Halbzeit würde miteinbezogen werden. Dass Jackson so häufig 45 Minuten oder mehr spielt, ist allerdings schwer vorstellbar. Im Sturmzentrum ist Harry Kane gesetzt und kaum verletzt.
Die Nachspielzeit soll nicht dazuzählen
Auch Prämien sind bei Spitzenclubs wie dem FC Bayern an Partien gekoppelt. Interessant: Ein Einsatz unter 45 Minuten zählt dabei oft als halbes Spiel. Bei Jacksons Klausel soll die Vertragslage nach tz-Informationen strenger sein. Dort gibt es keine halben Sachen: entweder Startelf oder ein Einsatz von mindestens 45 Minuten. Die Nachspielzeit soll nicht dazuzählen.
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„Mit Jackson haben wir eine Ergänzung bekommen, die unseren Team guttut. Er hat die Breite etwas mehr gestärkt“, sagte Vorstandsboss Jan-Christian Dreesen am Mittwoch. Klingt nicht nach vielen Startelf- oder Langzeiteinsätzen. Am Freitag wird Jackson offiziell vorgestellt. Philipp Kessler, Hanna Raif, Vinzent Tschirpke
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