Nebenkosten, Apps und Anlagen

Abgabe-Frist für Steuererklärung rückt näher – 10 wichtige Tipps vom Experten

Steuererklärung 2023 Verzweiflung vermeiden bei Steuerakt zehn Hinweise
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Im September steht die letzte Frist für die Steuererklärung 2023 an. Diese zehn Tipps können Abhilfe schaffen. (Montage)

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 rückt näher. Neben wichtigen Terminen gibt es zudem neue Regelungen, die Steuerzahler beachten sollten.

Hamm - Jährlich stellt die Steuerklärung für viele Bürger in Deutschland eine Aufgabe dar. Wer die Deadline verpasst, muss mit hohen Kosten rechnen. Doch nicht nur der Abgabetermin für das Steuerjahr 2023 ist von Bedeutung. Ein Finanztip-Experte hat zusätzliche Hinweise, die bei der Steuererklärung beachtet werden sollten.

Die Deadline für die Steuererklärung rückt näher: Tipps vom Experten

Im vergangenen Jahr war es noch bis zum 2. Oktober 2023 möglich, die Steuererklärung für 2022 einzureichen. Dieses Jahr ist der Stichtag jedoch deutlich früher. Der 2. September gilt als Frist für die Steuererklärung 2023, sie ist also einen Monat früher fällig. Aber das ist nicht die einzige Neuerung in diesem Jahr. Anleger, die Einkünfte aus Kapitalanlagen erzielen, müssen diese versteuern. Ab 2023 erhöht sich der sogenannte Sparerpauschbetrag von bisher 801 Euro auf nun 1000 Euro.

Ab 2023 wird auch die steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers erschwert. Wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte, konnten zuvor bis zu 1250 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Für die diesjährige Steuererklärung ändert sich das: Ein Arbeitszimmer muss nun der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein und eine separate, abgeschlossene Räumlichkeit darstellen. „Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer etwa reicht nicht“, so Finanztip.

Für diejenigen, die ihr umfunktioniertes Wohnzimmer nicht mehr steuerlich als Arbeitszimmer absetzen können, bleibt jedoch die Homeoffice-Pauschale oder eine Kombination dieser mit der Entfernungspauschale, erklärt ein Experte des Wirtschaftsportals in einem Video.

Steuererklärung: Die Frist rückt näher – Nebenkostenabrechnung

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Steuererklärung ist die Nebenkostenabrechnung. Hierzu zählen unter anderem Handwerkerarbeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen, die bis zu 4000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar sind.

Die zehn Tipps zur Steuererklärung von Finanztip im Überblick:

  • Frist beachten: Termin der Steuererklärung für das Jahr 2023 ist der 2. September 2024
  • Sparerpauschbetrag angestiegen: Anleger und Anlegerinnen sparen 200 Euro mehr
  • Absetzung von Arbeitszimmer schwieriger; gestiegene Homeoffice-Pauschale eine Alternative
  • Nebenkostenabrechnung – Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit bis zu 4000 Euro zu Buche schlagen
  • Höhere Werbekostenpauschale: Ausgaben für Anfahrt, Arbeitskleidung oder berufsbedingte Zweitwohnung geltend machen
  • Neue Anlagen für Airbnb, Krypto-Währungen oder doppelte Haushaltsführung
  • Spenden steuerlich absetzen: bis einschließlich 300 Euro keine Spendenquittung notwendig
  • Berufliche Nutzung von Telefon und Internet kann pauschal mit 20 Prozent angegeben werden
  • Arbeitsbeginn während des Jahres: Steuererklärung lohnt sich
  • Steuersoftware kann deutlich helfen: Manche Apps ermöglichen kostenlose Dateneingabe und Test der Handhabe

Auch Werbekosten sollten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu gehören beruflich bedingte Ausgaben, wie beispielsweise die Fahrt zur Arbeit (Entfernungspauschale), der Kauf von Arbeitskleidung oder auch eine Zweitwohnung, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert. Eine erhöhte Werbekostenpauschale von 1230 Euro wird automatisch bei jedem Arbeitnehmer berücksichtigt.

Anlagen und Spenden bei der Steuererklärung – (Nicht alles) neu macht die Steuererklärung 2023

Im Video weist Finanztip auch auf neue Anlagen bei der Steuererklärung hin. Dazu gehören die Anlage V-FeWo für Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung, die Anlage SO für Krypto-Währungen unter dem Punkt sonstige Einkünfte oder die Anlage N für doppelte Haushaltsführung. Bei der Versteuerung von Spenden hat sich hingegen nichts geändert, hier ist weiterhin ab 300 Euro eine Quittung erforderlich.

Wer plant, eine Steuererklärung einzureichen, sollte auch daran denken, Kosten für das Telefon, Smartphone oder das Internet – sofern beruflich genutzt – steuerlich geltend zu machen. Wenn der Arbeitgeber den beruflichen Anteil dieser Rechnungen nicht erstattet, können Steuerpflichtige sie als Werbekosten absetzen, so die Steuer-App Taxfix.

Frist Steuererklärung 2023: Was tun bei Arbeitsbeginn mitten im Jahr? Nutzung von Steuer-Apps empfohlen

Wenn jemand erst im Laufe des Jahres 2023 zu arbeiten begonnen hat oder in diesem Jahr eine längere Pause eingelegt hat, dann lohnt sich eine Steuererklärung laut Finanztip fast immer. Denn dann wurde mehr Lohnsteuer bezahlt, als nötig, sagt auch Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands für Lohnsteuerhilfe (BVL) in einem Onlinebeitrag.

Für diejenigen, die jedes Jahr von der Steuererklärung genervt sind, empfiehlt Finanztip die Nutzung einer Steuersoftware. Das Finanzportal empfiehlt unter anderem „WISO Steuer 2024“, „Steuersparerklärung 2023“ oder „tax 2024“, sowie mobil auf dem Smartphone die Apps „Steuerbot“, „WISO 2024“ und Taxfix. Bei einigen Anwendungen können Nutzer die Daten sogar kostenlos eingeben und müssen erst bei Abgabe der Erklärung bezahlen.

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