Sozialverbände nicht überzeugt

Wichtiger Satz in Bas-Gesetz zur Grundsicherung: Wann Bürgergeld-Empfänger kein Geld mehr bekommen

Die Bürgergeld-Reform gewinnt zunehmend Konturen. Ein Satz im Gesetz soll bestimmte Gruppen schützen. Sozialverbände äußern trotzdem Befürchtungen.

Hamm – Das Ende vom Bürgergeld nach gerade einmal drei Jahren und vielen Diskussionen ist wieder ein Stück näher gerückt. Denn das Bundeskabinett hat die Reform abgesegnet, die auch eine Umbenennung des einstigen SPD-Projekts in „Neue Grundsicherung“ vorsieht. Das von Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Gesetz befasst sich auch mit der Option, die Leistung komplett einzustellen.

Ihr Gesetzentwurf sieht auch eine persönliche Anhörung der Leistungs-Empfänger vor: Arbeitsministerin Bärbel Bas hat die Bürgergeld-Reform auf den Weg gebracht.

Diese soll genutzt werden, wenn der Empfänger die Kooperation bei der Suche nach einer Arbeitsstelle verweigert. Auf der Homepage des Arbeitsministeriums findet sich in der Auflistung der wichtigsten Punkte der Hinweis auf ein „wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung – mit Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen“.

Bürgergeld-Reform auf dem Weg: Gesetz sieht „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ vor

Allerdings stellt Bas auch klar: „Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen. Besonders schutzwürdige Personen wie Alleinerziehende oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird.“

Um diese Aussagen mit Leben zu füllen, legt der Gesetzentwurf auch fest, dass im Falle von Menschen mit psychischen Erkrankungen vor einer Leistungsminderung eine persönliche Anhörung erfolgen soll. Dazu wird gegriffen, „wenn ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird“. Diese Regelung soll auch Leistungs-Empfängern zugute kommen, die nicht in der Lage sind, sich in der Angelegenheit in einer schriftlichen Anhörung zu äußern.

Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen

Schild des Bundesverfassungsgerichts.
Mutter hilft Sohn bei den Hausaufgaben.
Schild Sozialgericht Stuttgart.
Dachdeckerarbeiten, Zuschnitt von Dachziegeln.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen

Um sicherzustellen, dass „die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ auch wirklich gegeben ist, sollen „insbesondere auch telefonische und aufsuchende Formate zur Anwendung kommen“. Betroffene Personen werden also angerufen oder zu Hause besucht. Als Ziel wird vorgegeben, „einen dauerhaften Kontaktabbruch zum Jobcenter zu vermeiden“. In letzter Konsequenz steht aber auch in diesen Fällen die Einstellung der Zahlung. Für Sozialverbände ist das ein Alarmsignal.

Sozialverbände gegen Bürgergeld-Reform: „Deutlich stärkere Schutzmechanismen“ nötig

Als „wichtig“ bezeichnete Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende vom Sozialverband Deutschland (SoVD), bei wa.de von Ippen.Media die persönliche Anhörung. Besonders vulnerable Gruppen würden betroffen sein, sollte schon ein nicht angenommener Anruf oder ein erfolgloser Hausbesuch eine Totalsanktion rechtfertigen.

Die SoVD-Chefin gab zu bedenken: „Menschen mit psychischen Erkrankungen, etwa mit Angststörungen oder Depressionen, sind oft nicht in der Lage, kurzfristig erreichbar zu sein oder auf unangekündigte Kontakte zu reagieren. Hier droht die vollständige Streichung des Existenzminimums, ohne dass eine bewusste Pflichtverletzung vorliegt.“

Ihre Forderung lautete deshalb: Es brauche „deutlich stärkere Schutzmechanismen“. Sei ein Empfänger nicht erreichbar, dürfe daraus nicht automatsch eine Verweigerung abgeleitet werden. Engelmeier erklärte: „Gerade in einem System mit verschärften Sanktionen müssen Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen besser abgesichert werden und nicht zusätzlich unter Druck geraten.“

Kritik an Bürgergeld-Reform: Kein Spielraum für Kürzungen der Leistung

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sagte bei wa.de von Ippen.Media, dass es keinen Spielraum für Kürzungen der Leistung gebe. Denn diese diene lediglich der Existenzsicherung. „Vor diesem Hintergrund reicht es keinesfalls aus, lediglich eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung zu schaffen“, hielt der 51-Jährige fest.

„Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, die nicht immer diagnostiziert sind, und andere benachteiligte Personengruppen, können solche Gelegenheiten nicht wahrnehmen“, beschrieb er ähnliche Sorgen wie Engelmeier. Jobcenter müssten daher einen persönlichen Kontakt zu diesen Personen und auch Beratungsmöglichkeiten sicherstellen.

VdK-Präsidentin warnt vor fatalen Folgen für schutzbedürftige Gruppen

Derweil erwähnt Verena Bentele, Präsidentin vom Sozialverband VdK Deutschland, bei wa.de von Ippen.Media, dass „gezielte Hilfe und Qualifizierung“ nötig seien. Kritisch ordnete sie insbesondere die „vorgeschlagenen strikten Beschränkungen bei der Übernahme von Wohnkosten durch die Jobcenter“ ein. Denn diese hätten vor allem Folgen für schutzbedürftige Gruppen, also „Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen, mit Pflegebedarf oder einer Schwerbehinderung“.

Sie betonte die Pflicht der Jobcenter, sich zu kümmern: Man müsse „bei erkennbaren Anzeichen aktiv und aufsuchend tätig werden, bevor sich die Notsituation weiter verschärft“. Infolge der Reform sei mit einer deutlichen Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit zu rechnen. (Quellen: Bundesarbeitsministerium, Gesetzentwurf der Bundesregierung, eigene Recherche) (mg/asc)

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Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie, IMAGO / dts Nachrichtenagentur

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