Bundesfinanzminister
Aus für Steuerklassen 3 und 5 – droht Ehepaaren dann eine höhere Belastung?
Die Steuerklassenreform soll die Gleichberechtigung von Ehepaaren fördern. Allerdings befürchten viele eine versteckte Steuererhöhung. Was ist dran?
Berlin – Die Ampel-Koalition hat noch vor der Sommerpause eine Reform der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Ab 2030 soll die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 nicht mehr existieren. Stattdessen werden Ehepaare künftig beide die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren nutzen, um eine gleichberechtigtere Partnerschaft zu gewährleisten. Dennoch gibt es Bedenken, ob diese Reform zu einer Steuererhöhung führen könnte.
Lindner verspricht: Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 führt nicht zu mehr Steuern für Ehepaare
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Wochenende deshalb noch einmal versichert, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine finanziellen Nachteile für Ehepaare mit sich bringt. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden“, betonte Lindner gegenüber der Funke Mediengruppe. „Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre.“
Lindner machte auch darauf aufmerksam, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf für Paare gibt. „Wer will, kann aber schon heute besprechen, wie eine faire Aufteilung bei der Steuerschuld aussieht. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gibt es ja bereits“, erklärte der Finanzminister. Mit der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren wird die Steuerlast proportional verteilt, zudem entfielen die oft lästigen Nachzahlungen an das Finanzamt zum Jahresende.
Paare zahlen durch Reform nicht mehr steuern – die Belastung wird aber verlagert
Um zu verdeutlichen, wie die Steuern für ein Paar ab 2030 aussehen könnten, hier ein stark vereinfachtes Beispiel:
Paul und Anna nutzen mit ihren Einkommen aktuell die Steuerkombination 3 und 5. Monatlich verdient Paul 5800 Euro brutto, davon bleiben ihm in Steuerklasse 3 monatlich 4008 Euro netto übrig. Er bezahlt also jeden Monat Steuern in Höhe von 636 Euro. Anna verdient 2000 Euro im Monat brutto, ihr bleiben davon monatlich in Steuerklasse 5 1250 Euro netto in der Tasche. Sie zahlt Steuern in Höhe von 322 Euro monatlich – also mehr als die Hälfte dessen, was Paul zahlt, obwohl er mehr als das Doppelte ihres Gehalts hat. Als Haushalt haben Paul und Anna aber jeden Monat gemeinsam 5258 Euro zur Verfügung. Allerdings werden Paul und Anna nach Abgabe der Steuererklärung vermutlich zur Kasse gebeten, oder sie erhalten kein Geld aus der Steuer zurück. Eine Rückerstattung ist hier unwahrscheinlich.
Anders wäre es, wenn Paul und Anna beide in Steuerklasse 4 wären. Dann würde Anna jeden Monat 1472 Euro netto haben und nur 106 Euro Steuern zahlen. Paul hingegen müsste jeden Monat 1080 Euro an Steuern zahlen und hätte netto nur noch 3565 Euro übrig. Als Haushalt haben Paul und Anna etwas weniger im Netto jeden Monat, nämlich 5037 Euro. Allerdings haben sie auch viel mehr Steuern bezahlt, nämlich 14.232 Euro im Jahr. Hier ist zu erwarten, dass Paul und Anna Geld von der Steuererklärung erstattet bekommen.
Am Ende haben Paul und Anna genau gleich viel Geld. Es ändert sich nur, wann sie das Geld haben.
Viele Ehepaare und Lebenspartner entscheiden sich immer noch für die Steuerklassenkombination 3 und 5. Das geht aus den Daten der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 hervor, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlicht hat. Demnach wählten von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare diese Steuerklassenkombination, was einem Anteil von 39 Prozent entspricht.
Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) erzielte laut den Angaben nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse 3 eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige waren in Steuerklasse 4 eingetragen. Mit einem Anteil von 36 Prozent lag diese Wahl damit nur knapp hinter der Kombination 3 und 5.
Kritik am Ehegattensplitting: Nicht das Gleiche wie die Steuerreform
Die Abschaffung des Ehegattensplittings, die eine größere Steuerbelastung für Ehepaare darstellen würde, wurde von der Familienministerin Lisa Paus (Grüne) vor der Sommerpause ins Spiel gebracht. Die FDP unterstützt dies jedoch nicht.
Bei diesem Verfahren wird das gemeinsame Einkommen eines Paares rechnerisch halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Davon profitieren bei der Steuer vor allem Paare, bei denen einer viel und der andere wenig verdient. Dies wird mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie begründet.
Kritiker monieren das Ehegattensplitting, weil es ein traditionelles Familienmodell belohne, das viele Paare ohne die finanziellen Anreize nicht wählen würden. Darüber hinaus verstärke es die Abhängigkeit des geringer verdienenden (häufig die Frau) gegenüber dem Besserverdienenden (häufig der Mann), so die Kritiker.
Laut der Hans-Böckler-Stiftung führe das Ehegattensplitting, wie es heute existiert, dazu, dass sich für viele Frauen die Erwerbstätigkeit gar nicht erst lohne. Denn es sind oft Frauen, die weniger verdienen als ihr Ehemann. Die Bundesregierung erhofft sich alleine durch die Steuerklassenreform einen höheren Arbeitsanreiz, insbesondere für Frauen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass mit einer kompletten Abschaffung des Ehegattensplittings nicht erheblich mehr Steuereinnahmen erfolgen und sich die Erwerbsbeteiligung von Ehefrauen um rund 2,4 Prozent erhöhen würde. (mit dpa)