Hinterbliebenenrente
Änderungen bei der Witwenrente zum 1. Juli 2024: Es winkt ein Zuschlag
Die Hinterbliebenenrente ist auch als Witwenrente bekannt. Wer sie bezieht, dem winkt ein Zuschlag. Ab 1. Juli 2024 sollte man sich aber auf Änderungen einstellen.
Hamm – Umgangssprachlich wird die Hinterbliebenenrente auch gerne mal Witwenrente genannt. Natürlich kann sich aber auch Witwern zustehen. Für beide Gruppen – Witwen und Witwer – gibt es zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag bei der Rente. Doch es stehen noch andere Änderungen an.
Erhöhung und Änderungen bei der Witwenrente zum 1. Juli 2024
Generell erhalten alle Rentner ab dem 1. Juli 2024 eine Erhöhung der Rente von 4,57 Prozent. Eine Rechnung zeigt, wie viel mehr Geld das ist. Darüber hinaus erhalten Hinterbliebene, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben, Rente zu beziehen, einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent. Grundlage ist der Zuschlag bei den Erwerbsminderungsrenten. Achtung: Das gilt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung auch nur dann, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war.
Die Art der Hinterbliebenenrente spielt dabei keine Rolle. „Der Zuschlag wird zu großen und kleinen Witwen- und Witwerrenten sowie zu Voll- oder Halbwaisenrenten gezahlt“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dadurch können sich einige Rentner über ein Plus bei der Rente und mehr Geld freuen.
Doch nicht nur den Zuschlag sollten Empfänger der Hinterbliebenenrente im Auge behalten, sondern auch die Erhöhung des Freibetrags. Der anrechnungsfreie Einkommensverdienst steigt nämlich netto auf 1.038 Euro, wie fr.de berichtet. Ihren Anspruch auf die Rente geltend machen, können demnach Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen. Der Betrag gelte demnach für jene Witwer und Witwen, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Außerdem würde der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung auf 220,19 Euro ansteigen. Dem Bericht zufolge unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Fällen:
- Zum einen zwischen Beziehern, die im letzten Kalenderjahr bereits erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben. Hier spiele bei der Anrechnung des Einkommens im laufenden Kalenderjahr keine Rolle.
- Zum anderen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen jenen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht erwerbstätig waren. Dieser zweiten Gruppe würde jeweils das aktuelle Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Mitteilungspflicht gilt auch bei Hinterbliebenenrente
Gerade die letzte Gruppe sollte aber aufpassen: Es herrscht eine Mitteilungspflicht. Sollte das Einkommen um zehn Prozent oder mehr sinken, müsse dies demnach sofort mitgeteilt werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht könnten sich ansonsten finanzielle Konsequenzen ergeben: Die Hinterbliebenenrente werde rückwirkend gemindert, woraus für Betroffene eine Rückzahlung von einigen Tausend Euro resultieren würde.
Besonders den Rentenzuschlag sollten Rentner im Jahr 2024 übrigens genießen. Die Rentenerhöhung könnte 2025 nämlich geringer ausfallen.
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