Konkurrenz um Nachwuchs

GdP warnt Merz-Regierung wegen Wehrdienst: Nachwuchs in Gefahr

Die geplante Wehrdienstreform könnte die Nachwuchsgewinnung der Polizei beeinträchtigen. Die GdP fordert Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung.

Berlin – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die geplanten Neuerungen beim Wehrdienst als Gefahr für die eigene Nachwuchsgewinnung. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz könnte die Polizei im Wettbewerb um junge Talente ins Hintertreffen bringen. Die Polizeigewerkschaft stellt vor diesem Hintergrund klare Forderungen an die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz.

Vom Schützen bis zum General: Das sind die Dienstgrade der Bundeswehr

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In einer Stellungnahme warnte die GdP laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): Das neue Wehrdienstgesetz könnte dazu führen, dass „mehr interessierte und geeignete junge Menschen sich zunächst bei der Bundeswehr verpflichten und weniger einen Dienst bei der Polizei anstreben“. Die GdP wies in dem Schreiben darauf hin, dass Bund und Länder in den kommenden Jahren eine große Zahl an Pensionierungen erwarten. Für die Aufrechterhaltung der Sicherheit sei daher die Nachwuchsgewinnung essenziell.

Unfairer Vorteil für Bundeswehr? Polizei-Gewerkschaft GdP beklage Personalsituation

Dort lege die Polizei allerdings deutlich im Nachteil, so die GdP. „Innere und äußere Sicherheit dürfen nicht gegeneinander in Konkurrenz geraten“, betonte Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der GdP, in einer entsprechenden Stellungnahme. Die Gewerkschaft kritisierte, dass die Bundeswehr mit der geplanten Erfassung und Musterung junger Menschen frühzeitig einen Überblick über den „gesamten potenziellen Nachwuchspool“ erhalte.

Diesen könne die Bundeswehr dann auch direkt ansprechen – ein Vorteil, der der Polizei fehle. Zum Wehrdienst lockt auch das Einstiegsgehalt von über 2000 Euro. Zusätzlich verschafften geplante Prämienzahlungen, Fahrtkostenzuschüsse und Entlassungsgelder der Bundeswehr einen weiteren Wettbewerbsvorteil. Die aktuell fehlende Attraktivität der Polizei macht sich bereits bemerkbar: Auch im Jahr 2025 verschärft sich in vielen Bundesländern die Personalsituation der Bundeswehr.

Nachwuchsmangel bei der Polizei: Die GdP fordert attraktivere Bedingungen und eine bessere Akquisestrategie (Symbolbild).

In Berlin hätte es zum Ausbildungsbeginn am ersten September 312 neue Stellen gegeben, es gab aber maximal 250 Nachwuchskräfte. Die GdP warnte, dass zusätzlich zwischen 11 und 24 Prozent die Ausbildung nicht abschließen. Auch dort plädierte die Gewerkschaft bereits dafür, die Attraktivität der Polizei zu erhöhen.

Polizei-Gewerkschaft will mehr Anreize für Nachwuchs – Akquise soll schon in der Schule beginnen

Vor diesem Hintergrund forderte die GdP, dass auch die Polizei attraktiver gemacht werden müsse. Außerdem brauche es eine Nachwuchsstrategie, die in Bildungsinstitutionen wie Schulen ansetzt. Für Polizisten solle es obendrein eine Ausnahme vom Wehrdienst geben. Im Wehrpflichtgesetz ist dies beispielsweise in Artikel 42 geregelt. Da es sich bei dem aktuellen Entwurf um keinen verpflichtenden Dienst handelt, findet das Gesetz zunächst keine Anwendung – erst im Verteidigungsfall wäre das Gesetz wieder relevant. Zudem soll der Einstieg von Soldaten auf Zeit in den Polizeidienst erleichtert werden, so der Forderungskatalog weiter.

Das Schreiben wurde nach Angaben des RND bereits im August an das Bundesverteidigungsministerium, das Bundesinnenministerium sowie die Innenministerkonferenz übermittelt. Eine Bitte zur Stellungnahme an das Bundesinnenministerium und das bayerische Innenministerium durch Ippen.Media blieb bisher unbeantwortet.

Mehr Attraktivität der Bundeswehr? Zulauf für Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerung

Das Bundeskabinett hat Ende August ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine neue Form des Wehrdienstes vorsieht. Dabei setzt die Regierung zunächst auf Freiwilligkeit und attraktivere Rahmenbedingungen. Die Wehrerfassung soll durch einen digitalen Fragebogen passieren, ab Mitte 2027 stehen auch verpflichtende Musterungen im Raum. Beratungsstellen empfehlen vor diesem Hintergrund bereits die Wehrdienstverweigerung.

Wann und für welche Personen würde die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigunsfall gelten?

Die allgemeine Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt. Wird ein Spannungs- oder Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes festgestellt, besteht allerdings eine Wehrpflicht. Die Entscheidung dafür trifft der Bundestag. Unter der Wehrpflicht können Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden. Männer, die zuvor keinen Wehrdienst geleistet haben oder ausgemustert wurden, können zu Sanitätsdiensten oder anderen Versorgungsleistungen verpflichtet werden. Das gilt auch für Frauen, für die ein verpflichtender Dienst an der Waffe laut Grundgesetz ausgeschlossen ist.

Laut RND-Informationen bekommen Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerung mehr und mehr Zulauf. Der politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFGVK), Michael Schulze von Glaßer, nannte konkrete Zahlen. Im August habe man 54.946 Aufrufe auf der Webseite der Organisation festgestellt. Im Mai seien es nur 24.151 gewesen. Wie der ARD berichtete, meldete die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) bereits seit einigen Jahren einen Anstieg an Beratungsanfragen.

Eine Rückkehr zur Wehrpflicht in Friedenszeiten ist nicht vereinbart, wurde allerdings bereits mitgedacht. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) formulierte die Grundvoraussetzungen für eine mögliche Reaktivierung. Demnach wäre eine Wehrpflicht möglich, wenn die Bundeswehr durch die Neuerung nicht genug Zulauf bekäme. Vertreter der Bundeswehr blicken schon jetzt skeptisch auf das neue Wehrdienst-Gesetz und forderten eine sofortige Wehrpflicht. (lismah/dpa)

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

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