Keinesfalls essen
Dringender Brotaufstrich-Rückruf bei Aldi – er wurde auch von der Gesellschaft Werl verkauft
Aldi ruft einen Brotaufstrich zurück, der Metall enthalten könnte. Kunden sollten das Produkt nicht verzehren. Unter anderem sind mehrere Filialen in NRW betroffen.
Hamm - Wenn Nahrungsmittel gesundheitsschädigend oder ungenießbar sind, erfolgt ein Rückruf. Aktuell ist davon auch ein populärer Brotaufstrich von Aldi betroffen.
Dringender Rückruf von Brotaufstrich bei Aldi: Innere Blutungen drohen bei Verzehr
Die Popp Feinkost GmbH hat über den Rückruf beim Discounter-Giganten informiert. Es handelt sich um den Wonnemeyer Brotaufstrich in der Geschmacksrichtung „Tomate-Mozzarella“. Die Mindesthaltbarkeitsdaten vom 26. November bis zum 8. Dezember sind betroffen.
Aldi Nord hat in einer Erklärung darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine der Zutaten in dem Produkt gelegentlich Metallpartikel enthalten könnte. Daher sollte der Brotaufstrich mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten keinesfalls verzehrt werden, wenn er auf dem Frühstückstisch gefunden wird.
| Produkt | Wonnemeyer Brotaufstrich „Tomate-Mozzarella“ |
|---|---|
| Menge | 150 Gramm |
| Mindesthaltbarkeitsdaten | 26. November bis 8. Dezember |
| Lieferant | Popp Feinkost GmbH |
| Verkaufsstelle | Aldi Nord |
Liste zeigt, in welchen Aldi-Gesellschaften der zurückgerufene Brotaufstrich verkauft wurde
Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln sind eine ernste Angelegenheit. Laut produktwarnung.eu können sie zu schweren Verletzungen im Mund- und Rachenbereich sowie zu inneren Blutungen führen. Das Medizinportal MSD Manual weist darauf hin, dass Fremdkörper auch eine Perforation von Magen und Darm oder Entzündungen der Bauchhöhle verursachen können, wenn die Speiseröhre verletzt wird. Scharfe Objekte können in der Speiseröhre, im Magen oder in Teilen des Darms stecken bleiben.
Das Produkt wurde ausschließlich von folgenden Gesellschaften bei Aldi Nord verkauft:
- Beucha (Sachsen)
- Herten (NRW)
- Hesel (Niedersachsen)
- Jarmen (Mecklenburg-Vorpommern)
- Meitzendorf (Sachsen-Anhalt)
- Hann. Münden (Niedersachsen)
- Radevormwald (NRW)
- Rinteln (Niedersachsen)
- Salzgitter (Niedersachsen)
- Seefeld (Bayern)
- Schloss-Holte (NRW)
- Lehrte-Sievershausen (Niedersachsen)
- Weimar (Grammetal) (Thüringen)
- Werl (NRW)
- Weyhe (Niedersachsen)
Kunden sollten herausfinden, ob ihre Filiale betroffen ist
„Welcher Aldi Gesellschaft die von Euch besuchte Aldi Nord Filiale angehört, könnt Ihr auf unserer Internetseite unter ‚Filialsuche‘ überprüfen“, wurde dazu erklärt. Die Gesellschaft in Werl beliefert zum Beispiel viele Filialen im Kreis Soest, aber zum Beispiel auch in Hamm oder Hagen.
Der betroffene Brotaufstrich wurde jedoch bereits aus den Regalen des Discounters entfernt. Kunden, die das Produkt bereits erworben haben, können es in einer Aldi-Filiale zurückgeben. Der volle Kaufpreis wird erstattet.
Aber nicht nur bei Aldi, auch in anderen Supermärkten und Discountern gibt es regelmäßig Produkt-Rückrufe. Aufgrund verbotener Inhaltsstoffe wurde kürzlich ein Rückruf für Reis eingeleitet. Zuletzt waren auch mehrere Teepackungen von einem Rückruf betroffen.
Rubriklistenbild: © Rolf Vennenbernd/dpa
