Bundesrat-Entscheidung

Mehr Geld für Rentner und Arbeitnehmer im Dezember

Dank einer vom Bundesrat Ende November genehmigten Anhebung des Grundfreibetrags profitieren nun Arbeitnehmer und Rentner von mehr Geld.

Berlin – Eine Sitzung des Bundesrats Ende November wirkt sich positiv auf den Geldbeutel vieler Menschen aus. Die Länderkammer hatte einer rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags zugestimmt. Das bedeutet: Wer arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Auch für Rentner wirkt sich die Entscheidung positiv aus.

Rentner haben im Dezember mehr Geld auf dem Konto – dank rückwirkender Grundfreibetrag-Anhebung

Nach der Entscheidung des Bundesrats steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare. Das hat zur Folge, dass Arbeitnehmer von Januar bis November 2024 zu viel Lohnsteuer abführten, klärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf.

Im Dezember profitieren Rentnerinnen und Rentner von erhöhten Freibeträgen.

Die rückwirkende Begünstigung wird bei der Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt. Für die korrekte Berechnung ist der Arbeitgeber zuständig. Normalerweise müssten die 180 Euro mehr auf das gesamte Jahr aufgeteilt werden. Da die Erhöhung des Grundfreibetrags aber erst Ende November beschlossen wurde, wird sie nun im Dezember auf einen Schlag berücksichtigt, erklärte VLH-Pressesprecher Steffen Gall auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Singles können laut einer Berechnung des Verbraucherportals Chip mit rund 35 Euro mehr im Dezember rechnen, bei Familien könnten es 60 bis 70 Euro mehr sein.

Grundfreibetrag steigt auch für Rentner

Wer in Rente ist, profitiert ebenfalls. Denn auch für Ruheständler stieg der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro. Das heißt: Rentner müssen erst eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den neuen Betrag überschreiten. Darüber hinaus erhöhte der Bundesrat rückwirkend zum 1. Januar 2024 auch den Kinderfreibetrag um 228 auf 6.612 Euro. Damit wird die Steuerlast ebenfalls etwas gesenkt.

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Beim Grundfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag, der auf Grundlage des Existenzminimumberichts definiert wird. Dieser muss allen zur Verfügung stehen, um sich lebensnotwendige Dinge auch tatsächlich leisten zu können, erklärt der VLH. Wessen zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Betrags liegt, muss keine Einkommensteuer zahlen. (mt)

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