Obergrenzen für Rentner

Neben der Rente Arbeiten? Regeln für Rentner mit einem Nebenjob in 2024

Wer Rente bezieht und weiter arbeiten möchte, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten. Ein Überblick zeigt, für welche Rentenarten es fixe Obergrenzen gibt.

Hamm - Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen trotz Renteneintritt weiterarbeiten. Manche tun es aus Freude an der Arbeit, andere benötigen das zusätzliche Einkommen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Generell ist es möglich, neben der Rente zu arbeiten, allerdings mussten einige Rentner bisher eine Hinzuverdienstgrenze einhalten. Bei zu hohen Nebeneinkünften drohte Alters- und Frührentnern sowie Empfängern einer Erwerbsminderungsrente sogar eine Kürzung ihrer Rente. Die frühere Obergrenze für zusätzliche Einkünfte lag bei 6.300 Euro pro Jahr, doch diese Regelung hat sich nun geändert.

Nebenverdienst zur Rente? Regeln für Rentner mit einem Nebenjob in 2024

Die Bestimmungen zum Hinzuverdienst wurden ab dem 1. Januar 2023 bzw. 1. Januar 2024 erheblich angepasst. Für „normale“ Altersrentner und Frührentner, also Personen, die ihre Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, wurde diese Regelung sogar vollständig abgeschafft. Die Bundesregierung hatte die frühere Obergrenze von 6300 Euro während der Corona-Pandemie im Rahmen des Sozialschutz-Pakets für drei Jahre ausgesetzt.

Dadurch konnten Frührentner bis zu 44.590 Euro zusätzlich verdienen, 2021 und 2022 stieg dieser Betrag sogar auf 46.060 Euro. Mit dieser Maßnahme sollten Rentner dazu ermutigt werden, im damals oft überlasteten Gesundheitssektor zu helfen.

Erwerbsminderungsrente mit Nebenjob ergänzen: Arbeitszeit und Obergrenzen befolgen

Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen jedoch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen beachten. Als Erwerbsminderungsrentner erhält man entweder eine volle oder eine halbe Erwerbsminderungsrente. Hierzu zählen beispielsweise Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit, Angestelltenlöhne, sonstige Gewinne, Vorruhestandsgelder oder auch Krankengelder. Jährlich stellen etwa 350.000 Menschen einen entsprechenden Antrag.

Wer seine Erwerbsminderungsrente mit einem Nebenjob aufbessern möchte, muss dies zunächst der Deutschen Rentenversicherung melden und folgende Regeln einhalten:

  • Geregelte Arbeitszeit nicht überschreiten: Bei voller Erwerbsminderungsrente darf die Arbeitszeit nicht höher als drei Stunden täglich liegen. Bei halber umfasst die Obergrenze sechs Stunden. Im Falle einer Missachtung kann die Erwerbsminderungsrente sogar komplett aberkannt werden.
  • Die Obergrenze nicht übersteigen: Auch hier ist die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr obsolet. Seit dem 1. Januar 2024 haben Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente einen jährlichen Spielraum von 18.558,75 Euro. Bei einer halben unterliegt der Hinzuverdienst einer Grenze von 37.117,5 Euro. Alles, was über diesen Betrag hinausreicht, wird mit 40-prozentiger Besteuerung von der Rente abgezogen.
  • Individuellen Hinzuverdienstdeckel beachten: Für diesen prüft die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen der letzten 15 Jahre, bevor jemand erwerbsunfähig wurde. Ist das höchste Jahreseinkommen aus diesem Zeitraum höher als die Summe aus Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst, wird die Rente um den Differenzbetrag gekürzt.

Freibetrag für Hinterbliebenenrente: Das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts

Im Jahr 2023 bezogen laut der Deutschen Rentenversicherung etwa 5,5 Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente, von denen 656.000 im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren waren. Während Waisenrentenempfänger keine Einkommensgrenzen beachten müssen, gibt es für Witwen und Witwer spezifische Regelungen. Seit dem 1. Juli 2024 liegen die Einkommensgrenzen bundesweit bei 1.038,05 Euro (netto) pro Monat, das sind 45 Euro mehr als zuvor. Der Freibetrag entspricht 26,4-Mal dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro. Damit ist auch festgelegt, dass sich der Freibetrag an den (steigenden) Rentenwert anpasst. Anfang Juli hat die Ampel-Regierung jedoch angekündigt, dass sie den Freibetrag bei der Witwenrente erhöhen will.

Diese Einkünfte werden bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt

Mit jedem Kind, das eine Waisenrente erhält, erhöht sich der Freibetrag um 220 Euro. Ähnlich wie bei der halben Erwerbsminderungsrente werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet.

Zu den Einkünften, die bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden, zählen Löhne, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus fließen auch Einkommensgrundlagen wie Krankengeld, Alters-, Betriebs- und Zusatzrenten sowie Vermögenseinkommen aus Zinsen oder Mieten ein.

Rubriklistenbild: © Lino Mirgeler/dpa

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