Kontroverser Vorschlag

Renten-Plan bringt höhere Beiträge für Millionen – Bas' Reform greift ab dieser Einkommenshöhe

Sozialbeiträge werden laut Bas-Plan für 2026 drastisch ansteigen. Die Anpassung der Renten-Beitragsgrenzen betrifft zahlreiche Gutverdiener im Millionenbereich.

Hamm – Schon jetzt ärgern sich beim Blick auf den Gehaltszettel jeden Monat viele Bürger über die hohen Abzüge. Schon bald müssen sich jedoch womöglich Millionen Menschen auf weniger netto vom brutto einstellen – zumindest wenn es nach Bärbel Bas (SPD) geht. Die Bundesarbeitsministerin plant für 2026 deutlich höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener.

2026 kommen höhere Sozialbeiträge auf Millionen zu. (Symbolbild)

Wie Poliltico berichtet, sieht ein Verordnungsentwurf aus dem Arbeitsministerium vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro auf 8.450 Euro pro Monat steigt. Das entspricht einem Jahresgehalt von über 101.000 Euro. Wer so viel oder mehr verdient, muss künftig auf einen größeren Teil seines Einkommens Rentenbeiträge zahlen.

Bas plant drastische Rente-Erhöhung: Gutverdiener müssen 2026 deutlich mehr zahlen

Auch bei Kranken- und Pflegeversicherung greifen die Pläne: Hier soll die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro monatlich ansteigen. Der Spiegel berichtet, dass der Entwurf derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird.

Die Erhöhungen erfolgen nicht willkürlich. Laut Verordnungsentwurf bestehe „kein normatives Ermessen“ – die Anpassungen folgen einer festen Formel, die die Lohnentwicklung berücksichtigt. 2024 stiegen die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland um 5,16 Prozent. Parallel steigt die Versicherungspflichtgrenze von 6.150 Euro auf 6.450 Euro. Wer mehr verdient, kann weiterhin in die private Krankenversicherung wechseln – muss dafür aber ein höheres Einkommen vorweisen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
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Sozialbeiträge steigen massiv – Arbeitsministerin Bas verschärft Rente für Topverdiener

Die Deutsche Presseagentur (dpa) Wirtschaftsexperten, die bereits vor unkontrolliert wachsenden Sozialabgaben warnen. Die geplanten Reformen treffen Millionen von Beschäftigten, die künftig höhere Beiträge zahlen müssen – im Gegenzug aber auch höhere Rentenansprüche erwerben. Die neuen Regelungen sollen 2026 in Kraft treten und betreffen alle Arbeitnehmer, deren Einkommen über den bisherigen Grenzen liegt. (kiba)

Rubriklistenbild: © David Inderlied/dpa

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